Es ist 5 vor 12. Das Bundeskabinett hat eine drastische Reduzierung des Gründungszuschusses beschlossen. Was ursprünglich für April 2012 geplant war, wird nun doch bereits zum 01.11.2011 in Kraft treten. Für potentielle GründerInnen bedeutet dies ...
jetzt oder nie!
Denn nur wer vor dem Stichtag 01.11.2011 gründet, hat Anspruch auf den Gründungszuschuss in der alten Form. Zwar fehlt noch der Beschluss des Bundestages, dessen Zustimmung jedoch noch vor der Sommerpause erwartet wird!
Wichtig ist hierbei natürlich auch, dass es sich bei der Gründung um einen Vollerwerb handeln muss. Die Gründung einer Nebentätigkeit noch vor dem Stichtag reicht nicht aus!
Das Wichtigste für potentielle GründerInnen ist nun, schnellstens einen tragfähigen Businessplan/ein Konzept zu erstellen. Der Aufwand wird hier jedoch oft unterschätzt. Bei der Zeitplanung muss nun auch berücksichtigt werden, dass der Plan noch von einer fachkundigen Stelle abgesegnet werden muss. Ein negativer Beschluss kurz vor Ablauf der Frist kann hier fatal sein!
Zusammen mit dem in Würzburg ansässigen Verein "ucon-Mainfranken e.V. - Forum für seriöse und nachhaltige Gründerberatung" (www.ucon-ev.de) sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Gründung rechtzeitig sattelfest machen können.
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Quelle: welt-online
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